Mitgliedschaft bei der BürgerEnergiegenossenschaft Boxberg eG

  • Vorteile als Mitglied

  • Rechte als Mitglied

    Jedes Mitglied hat das Recht nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht,

    • die Einrichtungen der Genossenschaft nach Maßgabe der dafür getroffenen Bestimmungen zu benutzen,
    • an der Generalversammlung, an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und dort Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen, soweit dem § 33 der Satzung nicht entgegensteht,
    • Anträge für die Tagesordnung der Generalversammlung einzureichen oder bei Anträgen auf Berufung außerordentlicher Generalversammlungen mitzuwirken; zu solchen Anträgen bedarf es der Unterstützung mindestens des zehnten Teils der Mitglieder,
    • an den satzungsgemäß beschlossenen Ausschüttungen teilzunehmen,
    • rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist, und des Berichtes des Aufsichtsrats hierzu zu verlangen,
    • die Niederschrift über die Generalversammlung, das zusammengefasste Prüfungsergebnis und die Mitgliederliste einzusehen.

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  • Pflichten als Mitglied

    Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Das Mitglied hat insbesondere

    • den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
    • mindestens 5 Geschäftsanteile zu übernehmen und die Einzahlung auf die Geschäftsanteile und auf weitere Geschäftsanteile zu leisten,
    • die geltenden Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie die Bedingungen für die Nutzung der Einrichtungen der Genossenschaft und die diesbezüglichen Festsetzungen von Vorstand und Aufsichtsrat einzuhalten,
    • Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln,
    • der Genossenschaft jede Änderung seiner Anschrift, die Änderung der Rechtsform sowie der Inhaber und Beteiligungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.

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  • Allgemeines zur Mitgliedschaft