Wer kann Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische personen des privaten und öffentlichen Rechts erwerben. Voraussetzung ist, dass sie ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in der Gemeinde Boxberg haben.
Wie kann ich Mitglied werden?
Mitglied können Sie werden, indem Sie die Beitrittserklärung vollständig ausfüllen und Ihre Mitgliedschaft vom Vorstand genehmigt wird.
Senden Sie die Beitrittserklärung an:
adresse
email?
Gibt es einen Mindestanlagebetrag?
Ein Anteil kostet 250,– €. Ein Mitglied kann höchstens 120 Anteile erwerben.
Wie hoch ist die Gewinnausschüttung?
Die Höhe der Gewinnausschüttung liegt am Ertrag der Genossenschaft und natürlich am Strompreis und der erzeugten Menge an Strom. Bei Windkraftanlagen hängt dies maßgeblich vom Windaufkommen ab.
Kann ich auch Mitglied werden, wenn ich nicht in Boxberg wohne?
Der Vorstand kann Mitglieder zulassen, die lange in Boxberg gewohnt haben und nun zu Studium etc. nicht mehr in Boxberg wohnen oder auch Senioren, die sich in einer Einrichtung außerhalb Boxbergs befinden, aber lange in Boxberg gelebt haben.
Wie sicher ist mein Geld bei einer Beteiligung an der BEG Boxberg?
Die Beteiligung ist eine wirtschaftliche Entscheidung jedes einzelnen. Eine Gewinnausschüttung kann nicht garantiert werden (z.B. wenn der Wind nicht weht). Ein Verlust des eingezahlten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden.
Muss ich die Erträge versteuern?
Ja, jeder nach seinem maßgeblichen Steuersatz wie andere Kapitalerträge auch.
Hafte ich als Mitglied für Verluste der Genossenschaft?
Ja. Aber nur bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals; eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Können auch Kinder Mitglied werden?
Ja, auch für Kinder können Anteile gezeichnet werden.
Was kostet die Beteiligung an der Genossenschaft?
Ein Anteil kostet 250,– €, Verwaltungskosten etc. entstehen für die Beteiligung nicht.
Kann ich meine Anteile verschenken oder vererben?
Anteile an der Bürgerenergiegenossenschaft können auch vererbt und verschenkt werden.
Was passiert bei Überzeichnung?
Im Falle einer Überzeichnung kann die Genossenschaft weitere Anteile an der BürgerEnergie Boxberg GmbH & Co KG zeichnen.
Wird der Vorstand vergütet?
Der Vorstand erhält eine Aufwandsentschädigung, die der Aufsichtsrat festlegt.
Ich möchte ein eigenes Projekt umsetzen und suche Unterstützung!
Bitte wenden Sie sich hierfür an die beiden Vorstände Markus Kraft markus.kraft@beg-boxberg.de oder Vitali Grams vitali.grams@beg-boxberg.de.
Kann ich für mehrere Familienmitglieder Anteile zeichnen?
Ja die Anteile können beliebig in der Familie verteilt werden. Jedes Familienmitglied kann Anteile zeichen, mit max. 120 Stück je 250 € somit 30.000 €.
Bitte für jedes Mitglied ein Formular ausfüllen, vielen Dank.
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